Seit einigen Jahren sind Google Fonts DIE einfache Standardlösung, um Schriftarten auf Websites einzubinden – die Schriften liegen auf den Servern von Google und können durch wenige Zeilen Code in jede Website eingebunden und verwendet werden. Auch im WordPress-Universum ist die Nutzung sehr einfach möglich und in den meisten gekauften Themes fix eingebaut. Nun hat das Landgericht München in einem Urteil allerdings festgestellt, dass es ein Verstoß gegen die DSGVO ist, wenn man Schriftarten von Google-Servern in die Website einbindet, ohne vorab die Zustimmung der Website-BesucherInnen einzuholen. Der Betreiber der beklagten Website hatte sich (wie die meisten) auf „berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO“ berufen – und das liege in diesem Fall nicht vor, da die Fonts auch heruntergeladen und vom eigenen Server ausgeliefert werden könnten, so das Landgericht.
Wo das Problem liegt und wie man Google-Fonts DSGVO-konform in WordPress einsetzen kann – hier gibts die komplette Anleitung: